Jugendwerkhöfe in der DDR
ein dunkles Kapitel sozialistischer Heimerziehung


 

 

Bildung und Produktion

Die Bildung und Berufsausbildung im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau genügten nicht einmal den Mindestansprüchen der DDR. Vielmehr verstieß das gegen Artikel 25 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, wo jedem Bürger der DDR gleiche Bildungschancen garantiert werden. Die Klassen in den drei Gruppen berücksichtigten keineswegs Altersunterschiede oder den jeweiligen Bildungsstand. Die Fächer Staatsbürgerkunde, Mathematik, Deutsch und Lehrunterweisung, was in etwa der „Einführung in die sozialistische Produktion“ (ESP) entsprach, wurden unterrichtet, so wie es auch in den Schulen der DDR gelehrt wurde. Vorrang hatte Staatsbürgerkunde, wo die gleichen Themen, wie in den Gruppengesprächen in der Freizeit behandelt wurden. Wissensvermittlung stand allerdings im Hintergrund, Disziplin und Ordnung waren viel wichtiger. Erst Mitte der 70er Jahre wurde ein hauptamtlicher Lehrer eingestellt.

Egal was die Jugendlichen vorher gemacht haben, sie wurden in der Metallabteilung eingesetzt. Die Jungen hatten zu Bohren, Fräsen und Stanzen. Die Mädchen führten Montagearbeiten und die Gütekontrolle aus. Eine pädagogische Ausbildung hatte kaum ein Arbeitserzieher genossen, sollten trotzdem die Jugendlichen Leistung und Verhalten beurteilen. So kam es zu willkürlichen Beurteilungen und schlechten Bewertungen, was oft einen Arbeitsplatzwechsel oder zu große Belastung zur Folge hatte. Auch hier wurden die Norm und die Arbeitszeit keinerlei dem Alter der Jugendlichen angepasst. Entlohnt wurden sie nach dem „Prinzip der Benotung der Leistung“, sie erhielten aber die Vergütung erst am Ende ihres Aufenthaltes. Vom Lohn wurden die Heimkosten, Körperpflegemittel, Schulmaterial und die Rücktransportkosten abgezogen. Kostenlos war die Grundausstattung von einem Bleistift, fünf Heften und einem Lineal für die Schule. Jegliche Zerstörung hatten die Jugendlichen zu tragen. Das Benotungssystem war äußerst kompliziert, das Schul- und Arbeitsleistung betraf, bestand aber vorrangig aus dem Ordnungs- und Sauberkeitsverhalten. Die Noten zählten nicht nur für die abschließenden Prüfungen, sondern auch für Belobigungen. Vor allem aber zählten die Leistungen des Einzelnen für die Gruppe. Versagte einer, in welcher Form auch immer, wurde die ganze Gruppe „bestraft“, indem sie nicht „wochenbeste“ wurden und erhielten somit keine Freizeitvergünstigungen, wie Fernsehen. Dementsprechend herrschte ein starker Druck auf jeden Einzelnen auch innerhalb der Gruppe.